Auslandsjahr mit travelbee. Entdecke die Welt.

Zum Austauschjahr

travelbee Bedingungen / AGB

ANMELDUNG
Mit Ausfüllen des Anmeldeformulars online und der von uns erfolgten Bestätigung melden Sie Ihr Kind verbindlich für eine Sprachreise an.

ZAHLUNGSMODI
Sie erhalten von uns eine Rechnung über die gebuchte Reise sowie einen Sicherungsschein zur Insolvenzversicherung nach § 651k, Abs. 3, BGB. Gleichzeitig bitten wir um eine Anzahlung von 20 % des Reisepreises. Die Restzahlung in Höhe von 80 % werden vier Wochen vor der Abreise bezahlt.

RÜCKTRITT
Vor der Abreise können Sie jederzeit zurücktreten. Zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir jedoch, dies in Schriftform zu tun. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Zeitpunkt des Rücktritts. Hierbei fallen folgende Gebühren an: Bis 31 Tage vor Reiseantritt 5 %, ab dem 30. bis 21. Tag 30 %, ab dem 20. bis 14. Tag 40 %, ab dem 13. bis 7. Tag 50 % und ab dem 6. Tag 60 %. Im Fall eines unangekündigten Nichtantritts der Reise (no show) ist außer den ersparten Aufwendungen keine Erstattung möglich. Dem Teilnehmer bleibt vorbehalten, im Streitfall einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.

VERSICHERUNG
Nachfolgende HDI Versicherungen können abgeschlossen werden:
Rücktrittsversicherung für 22,00 €: Übernahme der Stornogebühren (abzüglich Selbstbehalt - 20% der Stornokosten, mindestens 25,00 €) bei Nichtantritt der Reise und zusätzlich entstehende Rückreisekosten bei Abbruch der Reise (z. B. bei Krankheit).

Komplettschutz für 38,00 €. Dieser beinhaltet:
- Rücktrittsversicherung: Übernahme der Stornogebühren (abzüglich Selbstbehalt - 20 % der Stornokosten, mindestens 25,00 €) bei Nichtantritt der Reise und zusätzlich entstehende Rückreisekosten bei Abbruch der Reise (z. B. bei Krankheit).
- Auslandsreisekrankenversicherung: Übernahme der Kosten bei ambulanten und stationären Heilbehandlungen (abzüglich Selbstbehalt in Höhe von 50,00 €).
- Soforthilfeversicherung: Mit Notrufservice rund um die Uhr, z. B. bei Krankheit / Unfall; Übermittlung von Informationen; Kostenvorschuss gegenüber dem Krankenhaus bis 12.500,00 €; Organisation und Kostenübernahme eines Krankenrücktransportes (inklusive Ambulanzflug); bei Verlust von Reisezahlungsmitteln: Vorschuss bis 1.500,00 €; bei Haft oder Haftandrohung: Vorschuss für Anwaltskosten bis 2.500,00 €; Strafkaution bis 12.500,00 €
- Reisegepäckversicherung: Versicherungssumme bei Abhandenkommen oder Beschädigung bis zu einer Versicherungssumme von 1.250,00 €

PREISERMÄßIGUNGEN
travelbee bietet drei Arten von Preisermäßigungen in Höhe von 50,00 € an und zwar:
- Einen Geschwisterrabatt
- Den "Bring-a-Friend"-Vorteil
- Einen ehemaligen travelbee Teilnehmer-Nachlass
Der "Geschwisterrabatt" gilt, wenn Geschwister bereits an einem Programm mit travelbee teilgenommen haben oder dies gleichzeitig tun. "Bring-a-Friend" ist gültig, wenn man nachweislich einen Freund / Bekannten für eines der travelbee Programme akquirieren konnte. Wenn sich zwei Freunde gleichzeitig für ein Programm anmelden, kann der Rabatt nur einmal gewährt werden, bzw. erhält jeder einen Nachlass von 25,00 €. Der "Ehemalige travelbee Teilnehmer" Nachlass gilt für alle, die bereits in der Vergangenheit ein Programm mit travelbee gebucht haben. Es kann je Anmeldung nur ein Rabatt gewährt werden.

ÄNDERUNGEN DER VEREINBARTEN REISE
Bei Nichterreichen einer Mindestteilnehmerzahl von zehn Schülern ist travelbee berechtigt, ein Ersatzangebot zu offerieren. Sollte dies für Sie nicht in Frage kommen, erstatten wir bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.

PREISERHÖHUNG NACH BUCHUNG
travelbee behält sich das Recht vor, eine Preiserhöhung nach den Vorgaben des § 651a Punkt 4 / 5 BGB vorzunehmen. Im Falle einer Kostensteigerung für Beförderung, Abgaben für bestimmte Leistungen sowie Änderung der geltenden Wechselkurse kann der Programmpreis nach Vertragsabschluss erhöht werden, insofern der Vertragsabschluss nicht weniger als vier Monate vor Reiseantritt liegt und spätestens drei Wochen vor Reiseantritt unter genauer Angabe zur Berechnung des neuen Preises mitgeteilt wird. Übersteigt die genannte Preiserhöhung 5 % des Programmpreises, ist der Teilnehmer berechtigt, innerhalb von 10 Tagen kostenfrei vom Vertrag zurückzutreten. travelbee wird, insofern ihr dies möglich ist, dem Teilnehmer ein gleichwertiges Programm ohne Mehrpreis anbieten. Der Teilnehmer und seine Sorgeberechtigten müssen diese Rechte nach der Erklärung durch travelbee unverzüglich geltend machen.

HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG, BEFÖRDERUNG, HÖHERE GEWALT
Die Haftung für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, insoweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird, oder soweit travelbee für einem dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Gelten für eine von einem Leistungsträger zu erbringende Leistung internationale Übereinkommen, oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, kann sich travelbee gegenüber dem Teilnehmer hierauf berufen. Die Beförderung mit Zug, Bus, Flugzeug o.a. stellt eine Fremdleistung dar, die travelbee lediglich vermittelt und für deren Erfüllung travelbee nicht haftet. Insbesondere sind von der Haftung ausgeschlossen: Verspätungen, Ausfälle und deren Folgen, sowie Gepäckschäden und Gepäckverlust. Bei Beeinträchtigung oder Nichterbringung einer Leistung durch höhere Gewalt, (z.B. Streik, Krieg, Katastrophensituation u.a.) kann travelbee nicht haftbar gemacht werden und ist nicht verpflichtet, für den Ausfall der Leistung zu entschädigen, bzw. für eine alternative Leistung aufzukommen.

VERHALTEN IM GASTLAND
Von unseren Teilnehmern wird erwartet, dass sie die Gesetze des Gastlandes respektieren, die Regeln und Bedingungen von travelbee und seinen Mitarbeitern einhalten und sich den landesüblichen Lebensgewohnheiten anpassen. Sie müssen die Hausregeln ihrer Gastfamilie und der Camp Unterkünfte respektieren. Verstößt ein Teilnehmer gegen diese Regeln oder Vorschriften, behält sich travelbee das Recht vor, die sorgeberechtigten Eltern zu informieren und den Teilnehmer gegebenenfalls auf seine eigenen Kosten vorzeitig nach Hause zurück zu befördern. Eventuelle Mängel müssen unverzüglich dem Reiseleiter vor Ort vorgetragen werden, damit travelbee die Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden kann. Nicht in Anspruch genommene Leistungen, auch bei vorzeitiger Heimreise, können mit Ausnahme der ersparten Aufwendungen nicht erstattet werden. Eventuelle Ansprüche müssen innerhalb eines Monats nach Ende der Reise travelbee gegenüber gemeldet und geltend gemacht werden. Danach kann der Teilnehmer Ansprüche nur dann geltend machen, wenn er / sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert war. Ansprüche des Teilnehmers verjähren ein Jahr nach dem Ende der Reise unter der Voraussetzung, dass weder grobe Fahrlässigkeit noch unerlaubte Handlung vorgelegen hat.

EIN- UND AUSREISE, VERSCHIEDENES, SALVATORISCHE KLAUSEL, GERICHTSSTAND
Der Teilnehmer ist verantwortlich für die Einhaltung von Pass / Visa / Devisen und Zollbestimmungen. Für Schäden, die durch den Teilnehmer während der Reise verursacht werden, haften sie selbst bzw. ihre gesetzlichen Vertreter. Zusätzliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Der Reisepreis schließt die einmalige Vermittlung der Unterkunft bei einer Gastfamilie ein. Verliert der Teilnehmer durch eigenes Verschulden seine Unterkunft, ist travelbee nicht verpflichtet, kostenfrei eine neue Unterkunft bereit zu stellen. Die Unwirksamkeit eines Teils der Teilnahmebedingungen und / oder des Reisevertrags setzt nicht die anderen Vertragsbestandteile außer Kraft. Sollten unerwartet Differenzen auftreten, die nicht zu einer gütlichen Einigung führen können, so ist der Gerichtsstand für beide Parteien in Köln.

UNSERE LEISTUNGEN
Die von travelbee angebotenen Leistungen sind jeweils unter der beschriebenen Reise entsprechend aufgelistet.

NICHT IM PREIS INBEGRIFFEN
Taschengeld, optionale Ausflüge, außerplanmäßige Flugumbuchung auf eigene Veranlassung sowie eventuell anfallende Abfertigungsgebühren, die von Flughäfen individuell erhoben werden.

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Stand September 2021