Auslandspraktikum

Versicherung und Rücktrittsschutz

Um während Deiner Zeit im Ausland richtig abgesichert zu sein, sind gewisse Versicherungen notwendig. Anbei findest Du eine Übersicht und unsere Angebote. Bei Fragen dazu kannst Du Dich gerne an uns wenden.

Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung

Bei uns erhältst Du den bestmöglichen und maßgeschneiderten Versicherungsschutz für Deine Reise. In Zusammenarbeit mit der Caremed Versicherung bieten wir Dir eine Auslands-Reiseversicherung an. Dies ist ein speziell auf Freiwilligenhelfer und Rucksacktouristen zugeschnittenes Versicherungspaket. Versicherungsschutz besteht bei auf der Reise akut auftretenden Krankheiten oder Unfällen, die nicht auf eine Vorerkrankung zurückzuführen sind. Du hast volle Flexibilität, d. h. dass wir Dir bei frühzeitiger Rückkehr anteilig die Prämie rückerstatten können.

Unser Angebot:
Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherung für 2,03 € pro Tag

Eine Leistungsübersicht findest Du hier.

Hier kannst Du die Versicherung direkt abschließen.

Bitte beachten, dass die Reiseversicherung vor Abreise und in ganzer Summe bezahlt fällig wird, um einen Versicherungsschutz zu gewährleisten. In jedem Fall (auch wenn nicht über uns die Versicherung gebucht wird) muss uns ein Beleg vor Reiseantritt über die Versicherung zugesendet werden. Der Abschluss einer Versicherung für Rückführungskosten im Falle von Unfall und Krankheit wird dringend empfohlen.

Rücktrittsschutz

Sollte das Programm nicht wie geplant beginnen können, führt dies je nach Zeitpunkt des Rücktritts zu erheblichen Kosten. Daher bieten wir Dir für 80 € die freiwillige Beteiligung an unserem internen Rücktrittsfond an. Durch diesen erhältst Du eine Erstattung von 100 % der vertraglich vereinbarten Rücktrittskosten beim Rücktritt vom vertraglich bestätigten Programm.

Diese Leistung wird bei Eintritt der folgenden Fälle erbracht:

  • Schwerer Unfall oder plötzliche schwere Erkrankung des Teilnehmers oder seiner Eltern
  • Tod des Teilnehmers oder eines nahen Familienangehörigen (Eltern und Geschwister).

Die Deckung kommt durch die Überweisung der Anzahlung (20 % des Gesamtpreises) zustande. Der Rücktrittschutz besteht frühestens nach der Einzahlung. Maßgebend ist das Einzahlungsdatum der Bank. Der Einzahlungsbeleg gilt als Nachweis für den Rücktrittsfonds. Der Widerruf des Rücktrittsfonds ist binnen zwei Wochen ab Rechnungsdatum möglich.